Aufgabe eines Mitwirkungsgremiums

Das Ziel der Mitwirkungsgremien  ist es, die Selbstständigkeit jeder Schule zu fördern und das notwendige partnerschaftliche Zusammenwirken aller Beteiligten in der Bildungs- und Erziehungsarbeit zu stärken. An der Gestaltung eines demokratischen Schullebens wirken Eltern, SchülerInnen ihrem Alter entsprechend sowie Lehrkräfte mit.

Wählbar sind alle SchülerInnen ab Jahrgangsstufe 4 sowie die Eltern aller Minderjährigen SchülerInnen, soweit sie nicht als Lehrkräfte oder sonstiges Schulpersonal an der betreffenden Schule arbeiten. Nicht wählbar ist, wer die Schulaufsicht über die Schule führt. Wahlen zu den Mitwirkungsgremien erfolgen für 2 Jahre.

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