Der Kreisschülerrat
Der Kreisschülerrat ist das Mitwirkungsgremium, welches auf Kreisebene für die Schülerschaft agiert. Er bildet die Verbindung zum Landesschülerrat sowie zum Kreisschulbeirat. Er setzt sich aus jeweils einem Vertreter jeder Schule im Kreis zusammen; dieser wird vorher meist in der Schulkonferenz jeder Schule bestimmt. Der Kreisschülerrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden, drei Stellvertreter sowie zwei Delegierte für den Landesschülerrat.
Hinzu kommen noch acht Personen für den Kreisschulbeirat. Diese Ämter sollten aber in der Regel von den bereits gewählten Personen mit übernommen werden, da es sonst sehr schwierig sein kann, für den nötigen Informationsfluss zu sorgen. Die Aufgabe des Gremiums ist es auch, sich mit der Bildungssituation im Kreis auseinander zu setzen. Dazu sollte man viel in der Zeitung lesen und sich viel mit seinen Mitschülern unterhalten. Für die Arbeit im Kreisschulbeirat sowie im Landesschülerrat ist es wichtig, dass man sich mit den zu besprechenden Verordnungen, Satzungen und Vorschriften vorher intensiv im Gremium auseinander setzt. Die Wahlperiode dauert zwei Jahre.
Alles Weitere ist im Schulgesetz nachzulesen
