Der Landessch?lerrat
Der Landessch?lerrat wird aus je zwei gew?hlten Vertretern jedes Kreises gebildet. Das sind bei 18 Kreisen 36 Mitglieder im Landessch?lerrat. Diese Mitglieder bilden die Landesdelegiertenkonferenz, welche sich vier Mal in einer Legislaturperiode trifft. Die Legislaturperiode betr?gt zwei Jahre.
Die so genannte ”LDK” w?hlt aus ihrer Mitte einen Sprecher, zwei Stellvertreter und f?nf weitere Vorstandsmitglieder. In der Regel sind diese acht Personen auch noch Mitglieder im Landesschulbeirat, da sie sich am regelm??igsten treffen und die beiden ?mter sich so gut verbinden lassen. Hinzu kommt noch, dass drei Mitglieder des Landessch?lerrats in die Bundessch?lerkonferenz delegiert werden. Diese ?mter werden in der Regel vom Sprecher und seinem Stellvertreter ausge?bt, aber grunds?tzlich sind auch andere Konstellationen denkbar.
Die Aufgabe des Vorstandes ist es, das Gremium in der ?ffentlichkeit zu pr?sentieren und die Interessen der Sch?lerschaft in den Landesschulbeirat weiter zu tragen sowie nach au?en zu transportieren.
Die LDK kann dem Vorstand nur eine ungef?hre Richtung vorgeben, da sie sich ja nur vier Mal trifft. Das Tagesgesch?ft ?bernimmt so der Vorstand. In jeder neuen LDK muss der Vorstand einen Rechenschaftsbericht vorlegen und den anderen Mitgliedern seine Arbeit pr?sentieren.
