Der Landesschulbeirat
Dem Landesschulbeirat gehören je acht gewählte Mitglieder, aus dem Landesschülerrat, dem Landeslehrerrat, sowie dem Landeselternrat, an.
Ferner gehören dem LSB an:
- die oder der Vorsitzende des für Schule zuständigen Ausschusses des Landtages Brandenburg
- ein/e Vertreter/in der kommunalen Spitzenverbände im Land Brandenburg
- je ein/e Vertreter/in der evangelischen und katholischen Kirche
- je ein/e Vertreter/in der Eltern, der SchülerInnen sowie der Lehrkräfte an Ersatzschulen und der Träger von Ersatzschulen im Land Brandenburg
- ein/e Vertreter/in des deutschen Gewerkschaftsbundes und des deutschen Beamtenbundes
- je ein/e Vertreter/in der Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern und der Vereinigung der Unternehmensverbände
- ein vom Landesjugendhilfeausschuss und von denn Frauenverbänden im Land Brandenburg benanntes Mitglied
- ein vom Rat für sorbische (wendische) Angelegenheiten beim Landtag Brandenburg benanntes Mitglied
